Die neue überarbeitete Überbrückungshilfe III gilt für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 und ist für Unternehmen relevant, die im Vergleich zum Referenzmonat aus 2019 einen UMSATZEINBRUCH in Höhe von MINDESTENS 30% erlitten haben. ⁠
Die Förderung erfolgt durch einen in Abhängigkeit von der Höhe des Umsatzeinbruchs zu berechnenden Fixkostenzuschuss. Genaue Antragsvoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums https://cutt.ly/5kiFhsq.⁠