Jeder Arbeitgeber kann im Zeitraum 01.10.22 bis 31.12.2024 seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu EUR 3.000 bezahlen. Diese kann auch in mehrere Teilbeträge aufgeteilt werden. Anstelle einer Gehaltserhöhung bietet sich daher auch eine regelmäßige Zuzahlung an.
Achtung: Es gelten Besonderheiten bei Minijobs oder Gesellschafter-Geschäftsführern.