Sie  überlegen vielleicht FERIENJOBBER oder FLÜCHTLINGE aus der Ukraine zu beschäftigen?⁠
Bei den Ferienjobbern sollten Sie auf die geltenden Mindestlohnbestimmungen achten. Für die Anstellung von Flüchtlingen aus der Ukraine haben wir für Sie die wichtigsten Informationen in einer Infobroschüre (https://mueller-polz.de/wp-content/uploads/2022/01/Beschaeftigung-von-Fluechtlingen-aus-der-Ukraine.pdf) zusammengestellt. ⁠
Sollten Sie Fragen hierzu haben sind wir gerne für Sie da!⁠