Arbeitgeber hätten zur Abfederung der aufgrund des Iran-Kriegs gestiegenen Verbraucherpreise bis zum 30.06.2027 eine sogenannte Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EURO an ihre Mitarbeitenden zahlen sollen – so der Gesetzesentwurf. Die Prämie hätte nicht besteuert werden sollen und wäre nicht sozialabgabenpflichtig gewesen. Sie hätte aber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden müssen. Das Vorhaben wurde im Bundesrat am 08.05.2026 zunächst gestoppt, nun soll sich der Vermittlungsausschuss der Sache annehmen.