Arbeitgeber können zur Abfederung der aufgrund des Iran-Kriegs gestiegenen Verbraucherpreise bis zum 30.06.2027 eine sogenannte Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EURO an ihre Mitarbeitenden zahlen. Die Prämie wird nicht besteuert und ist nicht sozialabgabenpflichtig. Sie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.