Arbeitgeber können zur Abfederung der aufgrund des Iran-Kriegs gestiegenen Verbraucherpreise bis zum 30.06.2027 eine sogenannte Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EURO an ihre Mitarbeitenden zahlen. Die Prämie wird nicht besteuert und ist nicht sozialabgabenpflichtig. Sie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Entlastungsprämie
27.04.2026
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.