Die Anzeige von geänderten Grundbesitzverhältnissen in einem Kalenderjahr kann grundsätzlich gebündelt bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Für Änderungen in 2025 wurde die Anzeigefrist einmalig verlängert bis zum 30. April 2026. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen Änderungen am Grundbesitz von sich aus ans Finanzamt melden. Mehr dazu im Infoblatt Grundsteuer – Anzeige von Änderungen.