Die Anzeige von geänderten Grundbesitzverhältnissen in einem Kalenderjahr kann grundsätzlich gebündelt bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Für Änderungen in 2025 wurde die Anzeigefrist einmalig verlängert bis zum 30. April 2026. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen Änderungen am Grundbesitz von sich aus ans Finanzamt melden. Mehr dazu im Infoblatt Grundsteuer – Anzeige von Änderungen.
Grundbesitzänderungen noch bis 30.04.2026 anzeigen
28.04.2026
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.