Der Ausweis von Umsatzsteuer auf Rechnungen sowie gleichartigen Dokumenten führt zu einer STEUERSCHULD. Um dies bei Angeboten, auf welchen grundsätzlich auch die Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, zu VERMEIDEN, sollte an Stelle des Begriffes „Angebot“ eher „KOSTENVORANSCHLAG“ verwendet werden.
Wir empfehlen des Weiteren, einen deutlich lesbaren Hinweis wie z.B.„Dieses Dokument ist ein Kostenvoranschlag für eine noch zu erbringende Leistung und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“ am Ende des Dokumentes zu platzieren.