Die Finanzämter versenden ab 2026 keine Zahlungserinnerungen mehr für gleichbleibende Vorauszahlungen. Sollten Sie Zahlungstermine übersehen haben, lohnt sich eine telefonische Nachfrage bei der Stundungs- und Erlassstelle Ihres Finanzamts. Sofern Sie in der Vergangenheit pünktlich gezahlt haben, besteht eventuell die Aussicht auf den Erlass des Säumniszuschlags. Zu beachten ist, dass eine etwaige kulante Regelung unter Umständen nur einmalig und vorübergehend gewährt wird.