Ab 01.04.2021 eingesetzte Kassensysteme MÜSSEN mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein.
UNSER TIPP: Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden derartige INVESTITIONEN GEFÖRDERT.
Ab 01.04.2021 eingesetzte Kassensysteme MÜSSEN mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein.
UNSER TIPP: Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden derartige INVESTITIONEN GEFÖRDERT.