Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden oftmals mit einer Monatspauschale in der Lohnabrechnung besteuert. Bei häufiger Nutzung des Home Office raten wir Ihnen die Berechnung zu überprüfen und gegebenenfalls auf TAGESGENAUE ABRECHNUNG umstellen.
STEUERTIPP: FirmenKFZ bei Home Office!
17.03.2022
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.