Welche das sind fragen Sie sich?
Alle juristischen Personen des Privatrechtes und eingetragene Personengesellschaften (z.B. GmbH, KG, OHG, PartG, GmbH & Co KG, AG, …) sind zur Mitteilung von wirtschaftlich Berechtigten mit mehr als 25% der Anteile oder Stimmrechte an das Transparenzregister VERPFLICHTET. Bitte beachten Sie dabei die Fristen zur Eintragung (z.B. GmbH bis 30.06.2022). Weitere Hinweise hierzu finden Sie auch vom Bundesverwaltungsamt.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.