Beachten Sie die rechtlichen und eventuell steuerlichen Konsequenzen, wenn Sie oder Ihre Eltern in Nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften zusammenleben. Hier gibt es im Pflege- oder im Erbfall erhebliche Auswirkungen mit Einfluss auf das ganze Familiengefüge beider Partner. Schenkungstatbestände, rückwirkende Ansprüche aus unentgeltlichem Wohnen, Pflicht zum Auszug, fehlender Unterhalt, kein Betreuungsrecht, … Prüfen Sie die aktuelle Lage und schaffen Sie hierzu rechtzeitig VERBINDLICHE Vereinbarungen. Gerne beraten wir Sie hierzu!
GUT zu WISSEN bei NICHTEHELICHEN LEBENSGEMEINSCHAFTEN!
23.06.2021
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.