Für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige besteht eine Meldepflicht für Auslandsbeteiligungen oder ausländische Betriebsstätten. Sollten Sie über 10 % Anteile an Gesellschaften erwerben oder Ihre Investments zusammen mehr als EUR 150.000 betragen, dann setzen Sie sich zur genauen Prüfung mit uns in Verbindung.
Auslandsbeteiligungen
11.07.2019
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.