Zum 01.01.2019 ist ein neues Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Es löst die alte Verpackungsordnung ab und betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Dies können zum Beispiel Online-Händler, Gastronomen, Metzger aber auch viele andere Unternehmen sein. Erkundigen Sie sich, ob Sie registrierungspflichtig sind. Weitere Informationen finden Sie auch bei der IHK.