Sie bezogen in 2019 als Unternehmer Leistungen von z.B. selbständigen Redakteuren, Grafikern, Designern, Künstlern, Musikern,… dann beachten Sie die Vorschriften zur Künstlersozialabgabe mit der Meldefrist 31.03.2020.
Sollten Sie Hilfe benötigen, sind wir gerne für ein Beratungsgespräch für Sie da!
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.