Beachten Sie die neuen Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeiten. Ab 1. Januar 2020 bekommen Mitarbeiter, die länger als acht Stunden unterwegs sind, 14 Euro statt 12 Euro. ⁠
Beschäftigte auf einer Dienstreise von 24 Stunden erhalten 4 Euro mehr als bisher. ⁠
Sollten Sie hierzu unseren Rat benötigen. Gerne! ⁠