Um die finanziellen Folgen bei Nichtbeschäftigung abzufedern, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf KURZARBEITERGELD bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Dies ist allerdings NUR für Unternehmen MIT MITARBEITER/INNEN möglich. Unternehmen ohne Mitarbeiter können kein Kurzarbeitergeld beantragen!

Wenn wir für Ihr Unternehmen die Lohnabrechnung durchführen setzen wir die vereinbarten Verhältnisse entsprechend um. Die entsprechend berechneten Werte können wir Ihnen dann für den notwendigen Antrag zur Verfügung stellen. In diesem Fall bitten wir um Übersendung folgender Unterlagen:

  • Den Arbeitsvertrag für die betroffenen Mitarbeiter (falls nicht schon vorliegend)
  • Ergänzungvereinbarung zum Arbeitsvertrag, wenn im ursprünglichen Arbeitsvertrag zum Thema Kurzarbeit noch keine Regelung getroffen wurde
  • Die betriebliche Einheitsregelung, in der die Kurzarbeit angekündigt wird und auch von den MitarbeiterInnen unterschrieben wurde
  • Anzahl der Stunden, die aufgrund von Kurzarbeit reduziert wurden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Kurzinformation zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
Video Grundsätze Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld – Antragsseite Bundesagentur für Arbeit
Sonderinformation der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld