CORONA PRÄMIE für Mitarbeiter
18.11.2020
Arbeitgeber können bis einschließlich 31.12.2020 Mitarbeitern im Jahr 2020 bis zu EUR 1.500 als steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie ausbezahlen.
WICHTIG: Diese muss CORONABEDINGT sein und darf nicht für geleistete Arbeit (z.B. Überstunden) oder anstelle des vereinbarten Weihnachtsgeldes bezahlt werden. Wir empfehlen eine Dokumentation des Anlasses und beraten Sie hierzu gerne.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.