Arbeitgeber können bis einschließlich 31.12.2020 Mitarbeitern im Jahr 2020 bis zu EUR 1.500 als steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie ausbezahlen. ⁠
WICHTIG: Diese muss CORONABEDINGT sein und darf nicht für geleistete Arbeit (z.B. Überstunden) oder anstelle des vereinbarten Weihnachtsgeldes bezahlt werden. Wir empfehlen eine Dokumentation des Anlasses und beraten Sie hierzu gerne.⁠