Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 ERSTMALIG zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen. Diese ist dann abzugeben, wenn in 2020 Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro zugeflossen sind. ⁠
Daher empfehlen wir dies rechtzeitig zu prüfen. Die Abgabefrist endet am 31.07.2021.⁠