Überbrückungshilfe III und NEUSTARTHILFE!
30.06.2021
Sind auch Sie durch die aktuelle Pandemie in wirtschaftliche Notlage geraten? Dann empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die aktuellen Hilfsprogramme für Sie in Frage kommen. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des zuständigen Ministeriums (https://cutt.ly/Nns1ai1).
Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.