Beim Einsatz von arbeitswilligen Kindern und Jugendlichen raten wir auf die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetztes (https://cutt.ly/8Qb0LBU) zu achten. Dies betrifft neben Art der Arbeit auch die maximale Anzahl der täglichen Stunden und die Arbeitszeit. Sollte Ihr Kind selbst arbeiten, sprechen Sie mit Ihm darüber.