Beim Einsatz von arbeitswilligen Kindern und Jugendlichen raten wir auf die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetztes (https://cutt.ly/8Qb0LBU) zu achten. Dies betrifft neben Art der Arbeit auch die maximale Anzahl der täglichen Stunden und die Arbeitszeit. Sollte Ihr Kind selbst arbeiten, sprechen Sie mit Ihm darüber.
JOBBEN in den SOMMERFERIEN
13.08.2021
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.