Im Rahmen des Geldwäschegesetzes sollen die wirtschaftlich Berechtigten hinter juristischen Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG) und eingetragenen Personengesellschaften (z.B. GmbH & Co KG) sowie Trust und nicht rechtsfähigen Stiftungen erfasst werden.
Informieren Sie sich als Gesellschafter oder Geschäftsführer dieser Unternehmensformen rechtzeitig auf den Seiten des Transparenzregisters https://cutt.ly/sEJ2iF5 und nehmen Sie die notwendige Registrierungen vor.