Die Finanzverwaltung ÜBERPRÜFT verschiedene Portale wie z.B. ebay, mobile, Kleiderkreisel … mit modernster Software (XPIDER) AUF GEWERBLICHE HÄNDLER.
Indizien sind die Anzahl der Kauf- und Verkaufsvorgänge auch portalübergreifend. Setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, wenn Sie auf diesen Portalen sehr aktiv tätig sind.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.