Ihr Unternehmen erhält regelmäßig Leistungen von selbständigen Künstlern, Designern, Musikern, Mediengestaltern o.ä.? Dann prüfen Sie, ob Sie die Künstlersozialabgabe abführen müßen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf den Seiten der Künstlersozialkasse (https://cutt.ly/fO87bgj).

Die Erklärung für 2021 muss bis 31.03.2022 eingereicht werden.