ÜBERBRÜCKUNGSHILFE
3.09.2020
Tipp von uns: Prüfen Sie bitte selbst, ob die Corona Überbrückungshilfe für Sie in Frage kommt.
Wichtige Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums zur Überbrückungshilfe. (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html).
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.