FÖRDERUNG der E-MOBILITÄT
12.10.2020
Aktuell wurde das Gesetz zur Förderung der E-Mobiliät veröffentlicht. Es enthält u.a. Vereinfachungsregeln hinsichtlich dem Umgang mit Ladesäulen am Wohnort von Arbeitnehmern und Möglichkeiten zur Abrechnung von Aufladungen.
Eine Steuerbefreiung gibt es zum Beispiel für Ladestrom, den die Arbeitnehmer an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung ihres Arbeitgebers oder einem verbundenen Unternehmen beziehen.
Mehr Infos hierzu: https://cutt.ly/pf4fjvO
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.