Die Finanzämter versenden ab 2026 keine Zahlungserinnerungen mehr für gleichbleibende Vorauszahlungen. Sollten Sie Zahlungstermine übersehen haben, lohnt sich eine telefonische Nachfrage bei der Stundungs- und Erlassstelle Ihres Finanzamts. Sofern Sie in der Vergangenheit pünktlich gezahlt haben, besteht eventuell die Aussicht auf den Erlass des Säumniszuschlags. Zu beachten ist, dass eine etwaige kulante Regelung unter Umständen nur einmalig und vorübergehend gewährt wird.
Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen eingestellt
4.05.2026
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.