Urlaub vom Arbeitgeber bezuschusst!
9.10.2019
Arbeitgeber können Urlaube von mindestens 1. Woche bezuschussen! Wie das geht? Einem verheirateten Arbeitnehmer mit 2 Kindern kann der Arbeitgeber im Jahr bis zu 364 EUR (= 156 EUR +104 EUR + 52 EUR + 52 EUR) als ERHOLUNGSBEIHILFE auszahlen.
Durch die pauschale Versteuerung kommt der Betrag „brutto für netto“ beim Arbeitnehmer an. Was sind die Vorraussetzungen? Schreiben Sie uns hierzu gerne ein E-Mail: info.utting@ mueller-polz.de.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.