Unterlagen wie z.B. Kontoauszüge, Kredit- und Steuerunterlagen, Lieferscheine, Kassenzettel etc. die bis zum 31. Dezember 2009 erstellt wurden, können Sie 2020 selektiv dem Reißwolf übergeben.
Sollten Sie sich nicht sicher sein was Sie vernichten dürfen, stehen wir Ihnen für einen Beratungstermin gerne zur Verfügung. https://taxaway.de/#kontakt
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Würdigung einer individuellen Situation im Regelfall eine vollständige Sachverhaltsermittlung voraussetzt. Ebenso können die beigefügten Hinweise und Informationen im vorliegenden Rahmen hinsichtlich Ihrer Voraussetzungen nur stichpunktartig wiedergegeben werden. Sollten Sie Rechtssicherheit über die Anwendung auf Ihre Situation benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns für ein Beratungsgespräch in Verbindung zu setzen. Es gelten die AGBs von 05/2018.